Ansbach – Die vierte Corona-Welle rollt und die sogenannte Krankenhaus-Ampel in Bayern steht ab sofort auf Rot. Das bayerische Infektionsschutzgesetz wird daher in vielen Bereichen verschärft, um das weitere Pandemiegeschehen einzudämmen und die Intensivstationen nicht zu überlasten. Aus diesem Grund gelten auch in allen Einrichtungen der Bezirkskliniken neue Besuchsregelungen. Laut den neuen bayerischen Vorgaben ist daher ein Besuch nur noch unter Einhaltung der 2G-Regelung möglich. Dies bedeutet, dass alle Besucherinnen und Besucher entweder vollständig gegen das Corona-Virus geimpft oder genesen sein müssen (Nachweis über eine überstandene Infektion darf maximal 6 Monate alt sein). Corona-Tests sind demnach nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon ist die Begleitung von Sterbenden. Neben dem 2G-Nachweis muss zudem ein Selbstauskunftsbogen ausgefüllt (auf unserer Website zum Download) und eine FFP2-Maske während des gesamten Aufenthalts getragen werden. Diese Maßnahmen sind notwendig geworden, da die bayerischen Krankenhäuser zunehmen durch Corona-Patienten belastet sind. Daher beschloss das Kabinett eine deutliche Verschärfung. Auch wir in den Bezirkskliniken behandeln zum Teil schwerstkranke Patientinnen und Patienten. Der Schutz ebendieser sowie unseres Personals steht dabei an oberster Stelle. Wir bitten um Beachtung und Verständnis.