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Ab dem 01.01.2023 müssen in Deutschland im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitenden menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten beachten sowie ein entsprechendes Beschwerdeverfahren einrichten. Die Bezirkskliniken Mittelfranken bekennen sich klar zur Beachtung dieser Sorgfaltspflichten.
Wir sehen unsere Sorgfaltspflichten als Bezirkskliniken Mittelfranken bezogen auf unser eigenes geschäftliches Handeln, das Handeln unserer Vertragspartner sowie das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer.
Alle Mitarbeitenden sowie die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bezirkskliniken Mittelfranken sind dazu aufgerufen, mögliche Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu melden. Alle Hinweise können anonym oder vertraulich abgegeben werden. Nach Erhalt wird Ihre Meldung sorgfältig geprüft. Erhärtet sich der Verdacht auf einen Verstoß, werden geeignete Maßnahmen ergriffen.