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Erklärung zur Barrierefreiheit
(entsprechend Muster der (EU) 2018/1523)
Die Bezirksklinken Mittelfranken legen großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Nutzerinnen und Nutzer. Als Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) des Bezirks Mittelfranken sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://www.bezirkskliniken-mfr.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.08.2025 erstellt und zuletzt am 13.10.2025 überprüft.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- Aktuell überarbeiten wir unseren Webauftritt dahingehend, dass alle Überschriften und Untertitel korrekt angegeben und in der richtigen Reihenfolge dargestellt werden. Hierbei sind einige Unterseiten noch nicht aktualisiert.
- Vereinzelt kann es vorkommen, dass Bildunterschriften noch nicht gänzlich mit einem Alternativ-Text angegeben sind.
- Einige Word- oder PDF-Dateien stehen noch nicht barrierefrei zur Verfügung.
Feedback und Kontaktangaben
Uns ist bewusst, dass trotz intensiver Bemühungen um Barrierefreiheit immer noch Raum für Verbesserungen bleibt. Sollten Sie also auf unseren Seiten auf etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen stoßen, senden Sie bitte nach Möglichkeit eine E-Mail an pressestelle@bezirkskliniken-mfr.de mit einer Beschreibung, an welcher Stelle Ihnen die Barriere aufgefallen ist. Wir werden dann versuchen, eine andere Lösung anzubieten.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie ebenfalls unter pressestelle@bezirkskliniken-mfr.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Bezirkskliniken Mittelfranken
Stabsstelle Marketing & Kommunikation
Feuchtwanger Straße 38
91522 Ansbach
Fax: 0981 / 4653 - 3055
E-Mailadresse: pressestelle@bezirkskliniken-mfr.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
