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  • Forensische Psychiatrie

Forensische Psychiatrie – Versorgung psychisch kranker Straftäter

Die Forensische Psychiatrie befasst sich mit Begutachtung, Behandlung und Unterbringung psychisch kranker Straftäter.

Ist ein Täter nicht oder vermindert schuldfähig, wird er gegebenenfalls in einem forensisch-psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das nennt man „Maßregelvollzug“ in Abgrenzung zum Strafvollzug im Gefängnis.

Bei der Entscheidung spielen Sachverständigengutachten eine wichtige Rolle. Sie schätzen die Schuldfähigkeit zur Tatzeit und die Gefährlichkeit der Patienten ein. Die Dauer des Maßregelvollzugs hängt unter anderem von der Diagnose, der Behandelbarkeit und der Risikoabschätzung ab.

 

Wie behandeln wir in unseren Kliniken für Forensische Psychiatrie?

Unser Ziel ist es, den Anforderungen der Gesellschaft nach Schutz vor weiteren Straftaten gerecht zu werden. Unser hoher baulicher Sicherheitsstandard und die qualitative Therapie gewährleisten einen höchstmöglichen Schutz der Bevölkerung.

Zugleich wollen wir den psychisch kranken Patienten nach Abwägen der Risiken die Möglichkeit eröffnen, erneut am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Behandlung in unseren Kliniken ist daher durch ein humanistisches Menschenbild geprägt. Das bedeutet, der Patient wird mit seinen verschiedenen Facetten respektiert. Verhaltensweisen, die zu Konflikten mit dem Gesetz geführt haben, werden jedoch nicht toleriert.

Zum Einsatz kommen in erster Linie Gesprächs- und Verhaltenstherapien und soziotherapeutische Verfahren. Eine wichtige Rolle spielen zudem Arbeits- und Beschäftigungstherapien. Sofern die Indikationen vorliegen, wird eine medikamentöse Behandlung eingeleitet. So lernen unsere Patienten, ihr Verhalten besser zu kontrollieren.

 

Ziele einer forensisch-psychiatrischen Therapie

Ziel der Therapie ist es, zusammen mit dem Patienten eine Zukunftsperspektive zu finden. Ärzte, Psychologen, Pflegekräfte und Sozialpädagogen helfen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

Eine besondere Rolle kommt dabei der ambulanten forensischen Nachsorge zu. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen führte diese 2009 ein. Im Rahmen der Nachsorge werden psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter individuell betreut, deren Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder die die Maßregelvollzugstherapie bereits erfolgreich abgeschlossen haben. Durch die ambulante Betreuung kann der Klinikaufenthalt häufig verkürzt werden. Oft verringert sich auch die Gefahr von Rückfällen deutlich.

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Arten der forensisch-psychiatrischen Unterbringung

Das deutsche Strafgesetzbuch sieht zwei Arten der forensisch-psychiatrischen Unterbringung vor:

 

§ 63 StGB

Wer eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20, StGB) oder der verminderten Schuldunfähigkeit (§ 21, StGB) begangen hat, wird auf Grundlage des Paragrafen § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. § 63 ist zeitlich nicht befristet.

Der Bereich § 63 umfasst insgesamt vier Stationen:

  • Aufnahme- und Kriseninterventionsstation mit der höchsten Sicherheitsstufe
  • spezialisierte Station mit angegliederter Wohngruppe für das Krankheitsbild der Persönlichkeitsstörung und Paraphilien (abnorme sexuelle Neigungen)
  • Behandlungs- und Resozialisierungsstation zur Vorbereitung der Erprobungs- und Entlassungsphase mit angegliederter Wohngruppe
  • Behandlungs- und Resozialisierungsstation mit soziotherapeutischem Wohngruppencharakter, die die Patienten auf die Entlassung in weiterführende Nachsorgeeinrichtungen vorbereitet

 

§ 64 StGB (Suchtbereich)

Wer eine rechtswidrige Tat im Rausch begeht, wird auf Grundlage des Paragrafen § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Das gilt auch, wenn die Tat auf den Hang zu Rauschmitteln zurückzuführen ist.

Der Bereich § 64 umfasst insgesamt vier Stationen:

  • geschlossene Aufnahme- und Kriseninterventionsstation, in der Therapie-Abbrecher in einem besonders gesicherten Bereich untergebracht sind
  • geschlossen geführte Motivationsstation mit einem intensiven gruppentherapeutischen Programm
  • Behandlungs- und Resozialisierungsstation zur Vorbereitung der Erprobungs- und Entlassungsphase
  • Resozialisierungsstation zur Begleitung der Erprobungs- und Entlassungsphase

 

Die einstweilige Unterbringung ist folgendermaßen geregelt:

  • § 67h StGB: befristete Wiederinvollzugsetzung, Krisenintervention
  • Strafprozessordnung § 126a
  • Strafprozessordnung § 453c

 

Die Begutachtung der Patienten ist ebenfalls in der Strafprozessordnung festgelegt unter § 81

 

Das Strafgesetzbuch regelt die Führungsaufsicht unter:

  • § 68: Voraussetzungen der Führungsaufsicht
  • § 68a: Aufsichtsstelle, Bewährungshilfe, forensische Ambulanz
  • § 68b: Weisungen

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Anlaufstellen für Forensische Psychiatrie 

Präventionsambulanz Ansbach
Haus 13, Klinik für Forensische Psychiatrie im Bezirksklinikum Ansbach

Forensische Ambulanz Ansbach
Haus 13, Klinik für Forensische Psychiatrie im Bezirksklinikum Ansbach

Forensische Ambulanz Erlangen
Klinik für Forensische Psychiatrie im Klinikum am Europakanal

Klinik für Forensische Psychiatrie Ansbach
Bezirksklinikum Ansbach

Klinik für Forensische Psychiatrie Erlangen
Klinikum am Europakanal in Erlangen

Präventionsambulanz

Unter dem Motto „Stopp die Gewalt in Dir“ wollen wir in unserer Präventionsambulanz psychisch kranke Menschen mit Gewaltneigung davor bewahren, Straftaten zu begehen. Damit schützen wir potenzielle Opfer und helfen Betroffenen dabei, ein möglichst normales Leben zu führen.

Informationen zur Präventionsambulanz       Klicken Sie auf den Pfeil und erhalten Sie weiterführende Informationen. Hier klicken für weitere Informationenauf einer neuen Seite.

Teaser Fachbereich Forensische Psychiatrie

Weitere Informationen zum Download:

  • Präventionsambulanz - Bezirksklinikum Ansbach

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  • Amt für Maßregelvollzug - Informationen für Angehörige von Patientinnen und Patienten in Einrichtungen des Maßregelvollzugs in Bayern

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Headerbild: © Knut Pflaumer, FRIENDS + PFLAUMER

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