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Es ist beabsichtigt, mit einer Vielzahl von Unternehmen Open-House-Rahmenverträge zu schließen und geeignetes Personal bei Bedarf im Wettbewerb auszuwählen. Sie finden unten stehend die Links zum Download der notwendigen Unterlagen. Die Bekanntmachung finden Sie im elektronischen EU-Amtsblatt.
Überlassungsvertrag Personal
PDF/ 118 KB
Teilnahmeunterlagen Überlassungsvertrag Personal
PDF/ 287 KB
Vertragsanlage 5 Teil 1, Überlassungsvertrag
PDF/ 14 KB
Vertragsanlage 5 Teil 2, Überlassungsvertrag
PDF/ 14 KB
Vertragsanlage 5 Teil 3, Überlassungsvertrag
PDF/ 14 KB
Vertragsanlage 5 Teil 4, Überlassungsvertrag
PDF/ 14 KB
Vertragsanlage 5 Teil 5, Überlassungsvertrag
PDF/ 14 KB
Vertragsanlage 6 Teil 1, Überlassungsvertrag
PDF/ 2 MB
Vertragsanlage 6 Teil 2, Überlassungsvertrag
PDF/ 491 KB
Interessierte Unternehmen erhalten nach Einreichung einer nicht-förmlichen Interessensbekundung auf dem vorgegebenen Formblatt weitere Informationen. Interessierte können Unternehmen sein, die Personalüberlassung / Zeitarbeit für Kliniken oder ähnliche Einrichtungen betreiben und über die erforderliche Erlaubnis verfügen. Um Interesse zu bekunden, müssen das unten zur Verfügung gestellte Formblatt eingereicht und gegebenenfalls auf Anforderung weitere Unterlagen übermittelt werden.
Die Gelegenheit zur Bekundung des Interesses ist nicht durch eine Frist begrenzt (Open-House- Verfahren, vgl. auch Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14). Insbesondere wird die Frist nach Ziff. IV.3.4. der Bekanntmachung des Open-House-Verfahrens nicht angewendet, sie ist lediglich den formalen Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Die Bezirkskliniken Mittelfranken übersenden den Unternehmen, die ihr Interesse in der vorgegebenen Form (Einreichung der Vertraulichkeitserklärung unter Verwendung des Formblatts) bekundet haben, weitere Unterlagen zu, insbesondere den vorgesehenen Rahmenvertrag.
Bitte lesen Sie in jedem Fall die Bekanntmachung, da sie Angaben enthalten kann, die in den weiteren Unterlagen nicht nochmals wiedergegeben sind.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich durch regelmäßigen Besuch auf dieser Website über Änderungen, Antworten oder Erläuterungen der Kontaktstelle zu Fragen von Interessenten und Ähnlichem informiert halten.
Die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Mit dieser Bekanntmachung wird kein förmliches Vergabeverfahren eingeleitet. Die im Rahmen dieser Bekanntmachung verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Mit dessen Verwendung, der Verwendung der Plattform „TED“ sowie den Eintragungen im Formblatt ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen verbunden, die nicht gesetzlich zwingend vorgegeben sind. Daher besteht kein rechtlicher Anspruch auf Beteiligung an dem Veräußerungsverfahren und kein Rechtsschutz, insbesondere kein vergaberechtlicher Rechtsschutz. Die Bekanntmachung dient einer möglichst breit angelegten Information interessierter Unternehmen und erfolgt lediglich mangels anderer geeigneter Formblätter auf dem Formblatt für offene Verfahren.
Fragen zu den Vergabeverfahren sind ausschließlich an die Kontaktstelle Open House zu richten. Kontaktaufnahmen dürfen ausschließlich schriftlich (per Post, Telefax oder E-Mail) erfolgen.
Zentrales Personalmanagement
Telefax: 0981 4653-3406
Bezirkskliniken Mittelfranken
Feuchtwanger Straße 38
91522 Ansbach