Unser Ziel ist Ihre Genesung. Informieren Sie sich über die verschiedenen Behandlungs- und Therapieangebote in den Bezirkskliniken Mittelfranken. Auch nach dem einem Aufenthalt auf unseren Stationen lassen wir Sie nicht allein. Wir sind für Sie da, wenn es um ambulante Weiterbehandlung und die Vermittlung weiterer Hilfsangebote geht.
Je nach Schwere und Phase der Erkrankung stehen Ihnen in den Bezirkskliniken Mittelfranken verschieden Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Stationäre Behandlung
Behandlung in einer unserer Kliniken rund um die Uhr
Tagesklinik/Teilstationäre Behandlung
Ein Aufenthalt in der Tagesklinik bedeutet, der Patient nimmt tagsüber von 8.00 bis 16.00 Uhr intensiv an den Behandlungen in der Klinik teil, verbringt den Abend und die Wochenenden aber in seinem eigenen Zuhause. Eine Behandlung in der Tagesklinik ist dann sinnvoll, wenn die ambulanten Behandlungsangebote nicht ausreichen, eine vollstationäre Aufnahme aber nicht mehr notwendig ist.
Ambulante Behandlung
Regelmäßige Besuche in unseren Einrichtungen, z. B. monatlich oder wöchentlich
Soziotherapeutisches Wohnheim
Wohnstätte zur Betreuung von chronisch psychisch kranken Männern und Frauen. Das Wohnheim bietet seinen Bewohnerinnen und Bewohnern einen Lebensraum, in dem sie Geborgenheit und Sicherheit finden und damit wieder ein Gefühl von zu Hause haben sollen. Das Team des Wohnheims bietet eine lebenspraktische Anleitung, damit sich die Betroffenen wieder in die Gesellschaft eingliedern können und selbstständig soziale Hilfen und Angebote nutzen können.
Unsere multiprofessionellen Teams besprechen zusammen die Durchführung der Therapiebausteine für Sie. Dabei wird der Patient meistens mit einer Kombination aus drei Therapiesäulen behandelt:
Psychotherapie
Hier geht es in erster Linie um eine Behandlung durch Gespräche. Hierbei wird versucht, eine Stärkung des Selbstvertrauens, Respektierung der eigenen Belastungsgrenze und dem Abbau von ungerechtfertigten Schuldgefühlen beim Patienten zu erreichen.
Pharmakotherapie
Medikamente sind wichtige Hilfsmittel in der Behandlung psychischer Störungen. Sie beseitigen nicht die Krankheit, aber helfen Beschwerden zu reduzieren oder zu beseitigen.
Komplementäre Therapiemethoden
Es werden zusätzlich viele ergänzende Therapieformen angeboten, die einen wichtigen Baustein im Behandlungsplan bilden. Sie sprechen den Menschen in seiner seelischen und körperlichen Gesamtheit an. Die Festlegung der Medikamentengabe erfolgt durch einen Facharzt für Psychiatrie, also einem Psychiater. Psychologische oder ärztliche Psychotherapeuten begleiten die Psychotherapie. Ausgehend von den vereinbarten Behandlungszielen wird in regelmäßigen Abständen die Therapieplanung individuell angepasst und mit dem Patienten abgestimmt.
Über die Entlassung des Patienten aus der stationären Behandlung entscheidet das therapeutische Team der Station. Der Patient wird hiervon vom behandelnden Arzt oder Therapeuten informiert und es werden gemeinsam entsprechende Vorbereitungen getroffen. Hier wird zum Beispiel der gesetzlichen Betreuer oder auch ein Angehöriger informiert. Denken Sie bitte schon im Arztgespräch an die Zeit nach der Entlassung. Ist eine Weiterbehandlung in einer Psychiatrischen Institutsambulanz, einer Tagesklinik oder bei einem niedergelassenen Psychiater oder Psychotherapeuten geplant, ist diese Information wichtig für Sie.
Wir bieten Institutsambulanzen sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche an.
Die Bezirkskliniken Mittelfranken führen ein strukturiertes Entlassmanagement nach §39a SGB V durch.
Wie geht es daheim weiter?
Psychiatrische Nachbehandlung/ Weiterbehandlungsmöglichkeiten nach dem stationären Aufenthalt
Niedergelassener Psychiater/ Psychotherapeuten
Im Internet finden Sie über die Seite der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB) unter der Rubrik „Arzt-Psychotherapeutensuche“ wohnortnahe Fachärzte für Psychiatrie. Hierfür muss man das Fachgebiet und die Postleitzahl eingeben. Aber bitte beachten Sie, dass bei Fachärzten meistens eine Wartezeit für einen ersten Termin von mehreren Wochen eingerechnet werden muss.
Psychiatrische Institutsambulanz (PIA)
In unseren sieben Institutsambulanzen behandeln wir Menschen in nach einem stationären Aufenthalt weiter ambulant. Patienten und Angehörige können jederzeit ambulante Termine zur Beratung, Diagnostik und Therapie vereinbaren.
Tagesklinik
An sechs Standorten bieten wir eine Halbstationäre Behandlung auch zur Weiterbehandlung psychischer Erkrankungen.
Ambulante psychiatrische Pflege (APP)
Bei einer ambulanten psychiatrischen Pflege erhält ihr Angehöriger regelmäßig Hausbesuche. Er bekommt zum Beispiel Hilfe beim Umgang mit Medikamenten, Hilfen in Krisensituationen und Vermittlung von Hilfsangeboten.
Betreutes Wohnen
Möglichkeit zum Leben in einer Wohngemeinschaft mit bei Sozialpädagogische Unterstützung bei beispielsweise Finanzen, Alltagsbewältigung, gesundheitlichen Problemen, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz und bei der Arbeitssuche und der Freizeitgestaltung. Oder betreutes Wohnen mit Unterstützung nach Bedarf.
Standortinformation - Bezirksklinikum Ansbach
PDF/ 401 KB
Standortinformation - Frankenalb-Klinik Engelthal
PDF/ 445 KB
Standortinformation Klinikum am Europakanal Erlangen
PDF/ 474 KB
Informationen für Angehörige
PDF/ 318 KB
Patienteninformation Allgemeinpsychiatrie - Bezirksklinikum Ansbach
PDF/ 344 KB
Patienteninformation Gerontopsychiatrie - Bezirksklinikum Ansbach
PDF/ 197 KB
Patienteninformation Geriatrische Rehabilitation - Bezirksklinikum Ansbach
PDF/ 706 KB
Wegweiser Ambulante Psychotherapie
PDF/ 108 KB
Patientenanmeldung Neurologische Rehabilitation
PDF/ 206 KB
Informationspflichten gegenüber Patienten in Institutsambulanzen bei der Erhebung personenbezogener Daten auf der Grundlage der Art. 12 ff. DS-GVO / §§ 16 ff. DSG-EKD / §§ 14 KDG - KJP
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Informationspflichten gegenüber Patienten in Institutsambulanzen bei der Erhebung personenbezogener Daten auf der Grundlage der Art. 12 ff. DS-GVO / §§ 16 ff. DSG-EKD / §§ 14 KDG - Zentrales Klinikmanagement
PDF/ 116 KB
Informationspflichten gegenüber Patienten bei der Erhebung personenbezogener Daten im Krankenhausbereich auf der Grundlage der Art. 12 ff. DS-GVO
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