Die Klinik für Forensische Psychiatrie ist eine Maßregelvollzugseinrichtung. Die Patienten werden von der Justiz eingewiesen. Dort diagnostizieren und behandeln wir psychische Störungen.
Unser Ziel ist es, den Anforderungen der Gesellschaft nach Schutz vor weiteren Straftaten gerecht zu werden. Unser hoher baulicher Sicherheitsstandard und die qualifizierte Therapie gewährleisten eine höchstmögliche Sicherheit. Zugleich wollen wir den psychisch kranken Patienten nach Abwägen der Risiken ermöglichen, erneut am Leben der Gesellschaft teil zu haben.
Psychiater und Diplompsychologe
Chefarzt
Diplom-Sozialpädagoge
Leitung Forensische Ambulanz
Pflegedienstleitung
Wer eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20, StGB) oder der verminderten Schuldunfähigkeit (§ 21, StGB) begangen hat, wird vom Gericht auf Grundlage des Paragrafen 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Der Paragraf 63 ist zeitlich nicht befristet.
Wer eine rechtswidrige Tat im Rausch begeht oder wessen Tat auf den Hang zu Rauschmitteln zurückzuführen ist, wird auf Grundlage des Paragrafen § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt untergebracht.