Als Patient haben Sie Auskunfts- und Einsichtsrechte in Ihre Patientenakte sowie einen Anspruch auf die Anfertigung von Kopien aus Ihrer Patientenakte. Die Originalakte ist Eigentum des Krankenhauses. Eine Einsichtnahme in Ihre Patientenakte erfolgt daher nach vorheriger Terminabsprache mit dem Ärztlichen Schreibdienst in den Räumen der Bezirkskliniken Mittelfranken. Die erste Anfertigung von Kopien aus Ihrer Patientenakte ist unentgeltlich. Jede weitere Anfertigung kostenpflichtig und wird mit 0,50 € pro Seite berechnet.
Zur Geltendmachung Ihrer Rechte zum Datenschutz nach Art. 12 ff. DSGVO im Rahmen einer ambulanten bzw. stationären Behandlung in den Bezirkskliniken Mittelfranken richten Sie Ihr Anliegen bitte an die E-Mail-Adresse patientenmanagement@bezirkskliniken-mfr.de.
Im Rahmen Ihrer Behandlung bzw. Versorgung ist es erforderlich, personenbezogene und auch medizinische Daten über Ihre Person zu verarbeiten. Da die Vorgänge sowohl innerhalb unseres Krankenhauses als auch im Zusammenspiel mit weiteren an Ihrer Behandlung beteiligten Personen / Institutionen des Gesundheitswesens nicht leicht zu überblicken sind, haben wir für Sie die nachfolgenden Informationen zusammengestellt als PDF zum Download zusammengestellt.
Sollten Sie Fragen oder Beanstandungen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unseren Datenschutzbeauftragten (datenschutz@bezirkskliniken-mfr.de).
Informationspflichten gegenüber Patienten in Institutsambulanzen bei der Erhebung personenbezogener Daten auf der Grundlage der Art. 12 ff. DS-GVO / §§ 16 ff. DSG-EKD / §§ 14 KDG - KJP
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Informationspflichten gegenüber Patienten in Institutsambulanzen bei der Erhebung personenbezogener Daten auf der Grundlage der Art. 12 ff. DS-GVO / §§ 16 ff. DSG-EKD / §§ 14 KDG - Zentrales Klinikmanagement
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Informationspflichten gegenüber Patienten bei der Erhebung personenbezogener Daten im Krankenhausbereich auf der Grundlage der Art. 12 ff. DS-GVO
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