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Die Bezirkskliniken Mittelfranken beabsichtigen, Fahrzeuge nach unterschiedlichen Vorgaben (individuelle Geschäftsfahrzeuge, Pool-Elektrofahrzeuge, Kleinbusse u. ä.) zu beschaffen. Die Beschaffung erfolgt nach Vorgaben im Einzelfall und nicht-exklusiv. Die vorliegende Bekanntmachung führt nicht zu einer Auftragsvergabe, sondern gibt lediglich die Möglichkeit zur Beteiligung an Einzelvergaben.
Interessenbekundung:
Interessierte Unternehmen können durch Abgabe einer Interessenbekundung ihr Interesse bekunden und sodann im Einzelfall zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Hierzu müssen das zum Download zur Verfügung gestellte Formblatt eingereicht und gegebenenfalls auf Anforderung weitere Unterlagen übermittelt werden.
Wichtiger Hinweis:
Die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Mit dieser Bekanntmachung wird kein förmliches Vergabeverfahren eingeleitet. Die im Rahmen dieser Bekanntmachung verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Mit dessen Verwendung, der Verwendung der Plattform „TED“ sowie den Eintragungen im Formblatt ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen verbunden, die nicht gesetzlich zwingend vorgegeben sind. Daher besteht kein rechtlicher Anspruch auf Beteiligung an dem Veräußerungsverfahren und kein Rechtsschutz, insbesondere kein vergaberechtlicher Rechtsschutz. Die Bekanntmachung dient einer möglichst breit angelegten Information interessierter Unternehmen und erfolgt lediglich mangels anderer geeigneter Formblätter auf dem Formblatt für offene Verfahren. Vorgaben können in der gesamten Projektphase ergänzt/korrigiert werden.
Fragen zu den Vergabeverfahren sind ausschließlich an die Kontaktstelle Open House zu richten. Kontaktaufnahmen dürfen ausschließlich schriftlich (per Post, Telefax oder E-Mail) erfolgen.
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Fax: 089 540 31-521