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Seit September 2019 verfügen die Bezirkskliniken Mittelfranken über eine externe Ombudstelle. Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart, Experte für Compliance Management und Gesellschaftsrecht steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten, die in vertraglicher oder sonstiger Beziehung zum Unternehmen stehen, als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Sie Hinweise zu möglicherweise strafrechtlich relevanten Vorkommnissen bekanntgeben oder bewertet haben möchten.
Die Ombudsstelle ist wie folgt erreichbar:
Die Ombudsstelle nimmt eine erste Bewertung der entgegengenommenen Informationen und Hinweise vor und übermittelt sie mit entsprechenden Handlungsempfehlungen – unter Wahrung der Anonymität des Hinweisgebenden – anschließend an den Justiziar / Compliance und Governance Bezirkskliniken Mittelfranken. Dort wird der Sachverhalt in einem geordneten Verfahren bewertet und die erforderlichen weiteren Schritte, beispielsweise die Einleitung weiterer Untersuchungen festgelegt. Wenn sich die Hinweise auf ein strafbares Verhalten verdichten, kann eine Strafanzeige durch die Bezirkskliniken Mittelfranken erfolgen.
Soweit der Hinweisgebende einer Weitergabe von Informationen an die Geschäftsleitung zugestimmt hat, so stellt dies zugleich eine Zustimmung zur Weiterleitung der Informationen an Dritte, insbesondere an Ermittlungsbehörden und Gerichte, dar. Die Ombudsstelle informiert nur den Justiziar / Compliance und Governance der Bezirkskliniken Mittelfranken und bei gravierenden Verdachtsfällen die Geschäftsleitung. Dort wird entschieden, ob staatliche Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) eingeschaltet werden. Der Hinweisgebende hat gegenüber der Ombudsstelle und den Bezirkskliniken Mittelfranken keinen Anspruch darauf, dass Informationen an andere Stellen als den Justiziar / Compliance und Governance weitergeleitet werden.
Der Hinweisgebende kann sich bei der Ombudsstelle jederzeit über den Stand der Bearbeitung des Hinweises informieren. Spätestens nach Abschluss der Bearbeitung wird der Hinweisgebende durch die Ombudsstelle im Rahmen des rechtlich Zulässigen über das Ergebnis der Bearbeitung unterrichtet.