Für erwachsene Alkoholabhängige, die den Entzug abgeschlossen haben, bieten wir in Haus 7 im Bezirksklinikum Ansbach eine Entwöhnungsbehandlung. Sie enthält nicht nur medizinisch-therapeutische Elemente, sondern berücksichtigt auch soziale und seelische Gesichtspunkte. Die Therapiedauer beträgt in der Regel acht Wochen. Wir behandeln außerdem Alkoholabhängige, die noch „trocken sind“, aber einen Rückfall befürchten. Auch Patientinnen und Patienten, die nach einem Alkoholentzug kurz rückfällig geworden sind und ihre Abstinenz wiedererlangen wollen, sind bei uns willkommen.
Die Rehabilitation (Entwöhnung) hat zum Ziel, die Leistungsfähigkeit im Alltag wiederherzustellen und dauerhaft Stabilität zu erhalten. Zum Behandlungskonzept gehören daher auch psychologisch-psychotherapeutische Maßnahmen unter Einbeziehung der Angehörigen.
Unsere Behandlungsangebote umfassen:
Die Therapie kann sich aus folgenden Bausteinen zusammensetzen:
Neben den oben genannten Behandlungsbausteinen legen wir großen Wert auf folgende Aspekte:
Arbeit mit dem sozialen Umfeld
Stärkung der Selbstkontrolle
Konfrontation mit Alltagssituationen durch
Rückfallprävention und Rückfallmanagement
Bearbeitung der Hintergründe
Rückfallprävention S.T.A.R.
Rückfälle bedeuten kein Scheitern der Behandlung, sondern sind Bestandteil des Ausstiegs aus der Sucht. In unserer Suchtrehabilitation gehen wir damit im Rahmen des S.T.A.R.-Programms konstruktiv um. „S.T.A.R.“ bedeutet "Strukturiertes Trainingsprogramm zur Alkohol-Rückfallprävention". Es ist ein im deutschen Sprachraum anerkanntes Programm, das von Dipl.-Psych. Christine Schindler, der psychotherapeutischen Leitung der Sucht-Rehabilitation, sowie von Prof. Dr. Joachim Körkel von der Evangelischen Hochschule in Nürnberg entwickelt und im Bezirksklinikum Ansbach erprobt.
In 15 Einheiten zu jeweils 90 Minuten werden Kompetenzen zur Vorbeugung und Bewältigung von Rückfällen vermittelt. Das Programm möchte die Rehabilitanden dabei unterstützen, in Risikosituationen dem Alkoholkonsum widerstehen zu können, sowie mögliche Ausrutscher besser zu bewältigen und schnell wieder zur Abstinenz zurückzufinden. Am Ende geht es natürlich auch darum, die Alkoholsucht zu besiegen. Rückfälle gibt es bei allen Veränderungsprozessen - es kommt auf den konstruktiven Umgang damit an.
Die Voraussetzungen für eine Aufnahme sind eine abgeschlossene körperliche Entzugsbehandlung und eine Kostenzusage durch den Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenkasse oder Beihilfe).
Seit Juli 2023 wurde das Recht der Antragstellenden, bei der Beantragung die Rehabilitationseinrichtung selbst auszuwählen, deutlich gestärkt. Um eine nahtlose Aufnahme zu ermöglichen, gibt es für alle Versicherten in einer qualifizierten Entzugsbehandlung die Möglichkeit, eine Rehabilitation im Rahmen des “Nahtlosverfahrens” zu beantragen. Für Versicherte der DRV Nordbayern, die im Bezirksklinikum Ansbach ihre Entzugsbehandlung durchführen, gibt es ein vereinfachtes Antragsverfahren, mit einer nahtlosen Übernahme in die Rehabilitation. Auch Suchtberatungsstellen unterstützen gerne bei der Beantragung einer Suchtrehabilitation.
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik
Bezirksklinikum Ansbach
Stationäre Alkoholrehabilitation (Entwöhnung) Haus 7
Feuchtwanger Str. 38
91522 Ansbach
Telefon: 0981 4653-2236 (Pflegestützpunkt)
E-Mail: alk-reha.haus7.BKA@bezirkskliniken-mfr.de
Besuchszeiten:
Montag bis Freitag 17:30 – 20:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag 8:30 – 20:00 Uhr
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Oberärztliche Leitung
Alkoholentwöhnung, Haus 7
Psychotherapeutische Leitung
Alkoholentwöhnung, Haus 7